Déjà-vu
Erst als die Beweislage derart erdrückend schien, schwenkten die Hoffenheimer um und veröffentlichten auf ihrer Internetseite eine Erklärung wonach sich ein Mitarbeiter der TSG 1899 Hoffenheim dazu bekannt habe, am Samstag während des Spiels gegen Borussia Dortmund eine Apparatur eigenmächtig zum Einsatz gebracht zu haben, um gegen Herrn Hopp gerichtete Schmähgesänge des Dortmunder Fanblocks mittels Störgeräuschen zu unterbinden. Un natürlich wurde auch darauf hingewiesen, dass weder die Geschäftsführung der TSG 1899 Hoffenheim noch Präsident Hofmann oder Herr Hopp selbst von der Existenz und dem Einsatz des eingesetzten Gerätes wussten.
Völlig unabhängig davon, welcher Hoffenheimer bei diesem akustischen Angriff mitgearbeitet oder mitgewusst hat, steht fest, dass die TSG Hoffenheim für einen Verstoß gegen Anstand, Sportsgeist und möglicherweise das Strafgesetzbuch verantwortlich ist. Fast schon reflexartig präsentiert sie ein (namentlich bislang nicht genanntes) Bauernopfer, der sich angeblich "der Tragweite seiner Handlung nicht bewusst war". zudem sollte "die Aktion auch einen eher scherzhaften Charakter haben".
Gleiches hat man im Februar 2009 schon einmal erfolgreich praktiziert. Damals sind die Spieler Ibertberger und Janker nicht wie vorgesehen direkt nach dem Spiel, sondern erst mit zehnminütiger Verspätung bei der Dopingkontrolle erschienen. Als Schuldigen benannte man den Dopingbeauftragten von Hoffenheim, Peter Geigle. Er habe es versäumt, die betroffenen Spieler unmittelbar nach Schlusspfiff über die Auslosung zu informieren. Dass die Ergebnisse der Dopingkontrolle (erwartungsgemäß negativ) damit wertlos wurden, wurde vom DFB ignoriert. Hoffenheim zahlte die fällige Strafe und vermied so eine Dopingsperre.
Auch hier wird es voraussichtlich nicht anders laufen. Der DFB wird sich scheuen, das Hoffenheimer Verhalten mit abschreckender Wirkung zu sanktionieren und die Hoffenheimer Baueropfertaktik wird den zweiten erfolgreichen Einsatz verbuchen können.
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