23.9.10

Aus aktuellem Anlass

Es ist ruhig geworden um die Forderungen nach Chip im Ball und Videobeweis. Dabei war jedenfalls für Letzteren das gestrige Bundesligaspiel zwischen Borussia Mönchengladbach und dem FC St. Pauli eine hervorragende Diskussionsgrundlage.

12. Minute: Idrissou grätscht in Borussias Strafraum einen Querpass ab, trifft zunächst den Ball und danach St. Paulis Boll. Schiedsrichter Aytekin lässt weiterspielen. Nach den Fernsehbildern wäre auch ein Elfmeter vertretbar gewesen, zwingend musste man ihn aber nicht geben.

54. Minute: Bradley verliert gegen Kruse den Ball und holt ihn sich kurz darauf wieder zurück, wobei er Kruse leicht hält und ihn auch mit dem Fuß trifft – beides in Borussias Sechzehner. Aytekin pfeift nicht. Nach mehrfachem Studium der Fernsehbilder scheinen beide Entscheidungen – Elfmeter und Weiterspielen – vertretbar.

70. Minute: Brouwers grätscht Bartels um. Aytekin pfeift Elfmeter. Nach Sichtung der Wiederholung bleibt die Entscheidung vertretbar. Weiterspielen zu lassen wäre aber auch nicht völlig abwegig gewesen.

85. Minute: Bobadilla läuft alleine auf den herauseilenden Kessler zu und hebt den Ball über den Torwart. Dieser berührt Bobadilla mit dem Fuß am Schienbein. Aytekin gibt keinen Strafstoß. Die Berührung wird erst im Standbild sichtbar, insofern ist nicht zu sagen, wie heftig die Berührung war. Hier eine klare Wertung – Elfmeter oder Weiterspielen – kaum möglich.

90. Minute: Bartels köpft sich im eigenen Strafraum den Ball an die Hand. Die Fernsehbilder sind eindeutig. Offen bleibt, ob dies für ein absichtliches Handspiel ausreicht. Einerseits ist es kaum zu glauben, dass sich ein Spieler absichtlich den Ball an die Hand köpft. andererseits hätte er die Hand schon vor dem Kopfball wegziehen können. Auch hier sind zwei Meinungen durchaus vertretbar und die Wiederholung hilft kaum.

90+1. Minute: Idrissou sieht Gelb-Rot. Die Wiederholung zeigt, dass Thorandt ihn schubst und Idrissou danach nichts mehr macht. Hier scheinen die Fernsehbilder die Fehlentscheidung zu belegen, was auch Borussia zum Anlass nimmt, Einspruch gegen die Sperre einzulegen. Leider startet die Wiederholungssequenz unmittelbar vor Thorandts Schubser. Hätte man das Band weiter zurücklaufen lassen, wäre zu sehen, wie Idrissou Thorandt aggressiv anspringt, was eine gelbe Karte durchaus rechtfertigt. Hier hilft der Videobeweis nicht weiter.

Fazit: Sechs strittige Szenen; bei fünf Situationen geben die Fernsehbilder keinen eindeutigen Aufschluss; eine Entscheidung wäre bei Anwendung des Videobeweises womöglich korrigiert worden – allerdings zu unrecht, weil die Bilder nur einen begrenzten Ausschnitt zeigen.