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Die neue Mode - Rot und Gelb

Auch im Fußball gibt es Modeerscheinungen. Früher sind die Spieler auf den Zaun gestiegen um ein Tor zu feiern (inzwischen verboten), später haben sie sich stattdessen das Trikot ausgezogen (auch verboten). Seit einiger Zeit gibt es aber eine neue Mode: Kopfstöße. Diese Form des tätlichen Angriffs ist bei Spielern und Trainern gleichermaßen beliebt und dementsprechend häufig zu sehen. Norbert Meier hat ihn als Duisburg-Trainer gegen Kölns Albert Streit gezeigt, Luis Figo hat bei der WM Mark van Bommel angeköpft und Zinedine Zidane hat sogar seine Karriere mit einem WM-Finalen Kopfstoß gegen Marco Materazzi beendet. Auch in jüngster Zeit sieht man die Kopfstöße immer wieder. Bröndbys englischer Abwehrspieler Mark Howard geriet mit Frankfurts Michael Thurk im UEFA-Cup aneinander und Aachens Moses Sichone stieß im Bundesligaspiel Borussias Kahê.

Außer dem Kopfstoß und dem anschließenden Umfaller des Opfers haben die Szenen aber nicht viel gemein, denn die anschließende Entscheidung des Schiedsrichters fiel jedes Mal unterschiedlich aus. Zidane und Howard sahen Rot, Meier wurde zusätzlich noch für drei Monate gesperrt und verlor seinen Job, Figo sah Gelb und Sichone ging gänzlich leer aus. Bei den Opfern sahen Thurk und Kahê wegen Schauspielerei Gelb. Albert Streit flog sogar vom Platz, allerdings hatte Meier dort auch mit einer theatralischen Einlage mächtig nachgeholfen.

Aber wie ist ein Kopfstoß zu bestrafen? Eigentlich kann es nur eine Antwort geben: Rote Karte und zwar unabhängig davon, wie heftig der Kopfstoß ausgeführt wurde. Es ist unmöglich Grenzen zwischen leichteren, mittelschweren und heftigen Kopfstößen zu ziehen und dies ist auch gar nicht notwendig. Ein Kopfstoß stellt in jedem Fall eine grobe Unsportlichkeit dar und ist obendrein vollkommen überflüssig. Somit kann die Entscheidung gegen einen Spieler nur Platzverweis lauten.

Auf der anderen Seite ist aber auch der Getroffene zu betrachten. Dieser verhält sich nämlich dann unsportlich, wenn er sich ohne Not zu Boden fallen lässt und große Schmerzen vortäuscht. Entweder sieht man in diesem Verhalten eine Schwalbe oder die Forderung einer Betrafung für den Gegner. Beides ist als Unsportlichkeit mit der Gelben Karte zu ahnden. Eine Rote Karte oder sogar eine nachträgliche Sperre wäre allerdings vollkommen übertrieben, da auch andere gelbwürdige Vergehen, die der Schiedsrichter nicht erkannt hat, in der Regel nicht durch nachträgliche Sperren korrigiert werden. So wird ein Spieler, der den Ball verwarnungswürdig wegschlägt auch nicht nachträglich belangt, wenn der Schiedsrichter die Situation nicht gesehen hat. Ausnahmen hierzu sind die nachträglichen Sperren gegen Andreas Möller 1995 wegen einer Schwalbe und Neuville 2004 wegen eines Handspiels. Allerdings sind solche Sperren im Fußball-Regelwerk überhaupt nicht vorgesehen und somit aus sportrechtlicher Sicht höchst fragwürdig.

Also: Rot für den Kopfstoßer, Gelb für den Schauspieler und ein Lob für Schiedsrichter Robert Styles aus England, der im Spiel Bröndby gegen Frankfurt die richtige Entscheidung getroffen hat.