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Im Namen des Verbandes

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat geurteilt. Die TSG Hoffenheim muss für das verspätete Erscheinen der Spieler Ibertsberger und Janker 75.000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Verfahren gegen die Spieler wurde eingestellt. Der vorsitzende Richter Hans E. Lorenz hat dazu ausgeführt, dass sich der Fall „nicht als schwerwiegend“ im Sinne der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung darstellte, so dass ein Punktabzug Gründen nicht in Frage kam.

Diese Begründung überrascht, da die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bereits vorab mitgeteilt hatte, dass dem Fall ein „schwerer Pflichtenverstoß des Vereins 1899 Hoffenheim“ zugrunde liegt. Somit müsste der DFB konsequenterweise Berufung gegen das Urteil einlegen.

Dies wäre auch aus anderen Überlegungen angebracht. Entgegen allen Standards der Dopingbekämpfung ist das Gericht trotz festgestellter Verfehlungen bei der Abgabe der Dopingprobe von der Unschuld der Spieler ausgegangen. Diese Unschuldsvermutung gilt im Bereich Doping nur eingeschränkt. So geht man bei jedem Sportler, der positiv auf Dopingmittel getestet wird, davon aus, dass er die Mittel auch wissentlich genommen hat. Oder man sperrt Sportler wegen Dopings, die wiederholt nicht für Dopingproben anzutreffen waren oder sich der Probe entzogen haben. Somit hätte man auch im Fall Hoffenheim zunächst davon ausgehen müssen, dass Vereine, die ihre Spieler verspätet zur Dopingprobe schicken, wohl einen guten Grund dafür haben. Das zehn Minuten für eine Manipulation des abzugebenden Urins ausreichend sind, dürfte auch dem Gericht nicht unbekannt sein. Mit diesem Ansatz wäre das Gericht womöglich zu einem anderen Ergebnis gekommen.

Das es überhaupt zu einem solchen Verfahren gekommen ist, haben wir zuallervorderst dem DFB selber zu verdanken. Die Anti-Doping-Richtlinien des DFB bestimmen in § 8: "Jeder betroffene Verein ist dafür verantwortlich, dass seine zur Kontrolle bestimmten Spieler von einer bezeichneten befugten Person (Begleitperson) unmittelbar nach Spielende direkt vom Spielfeld zum Raum für die Doping-Kontrolle gebracht werden." Damit delegiert der DFB die Verantwortung bei der Abnahme der Dopingprobe teilweise an die Vereine. Deren Interesse zielt natürlich einzig auf ein für sie günstiges Ergebnis. Gleichzeitig gibt man Ihnen die Chance, ein Baueropfer zu benennen, das im Fall der Fälle die Schuld zugunsten der gedopten Spieler auf sich nehmen zu können.

In diesem Zusammenhang wirkt auch die Aussage von Richter Lorenz vollkommen abstrus: „Es gibt keinerlei Zweifel, dass der DFB konsequent gegen Doping vorgehen und alle Regeln inhalten wird.“ Eigentlich hätte er es besser wissen müssen.

kann jetzt eigentlich die NADA/WADA einspruch oder so was m.gegen diese geschichte erheben? pirie, recherchier mal!