Schon wieder haben die Bayern Berufung gegen eine Entscheidung der UEFA eingelegt. Diese hatte Kahn nach seinem
Urinpatzer bei der Dopingkontrolle nach dem Champions-League Spiel gegen Madrid für das kommenden Spiel in Mailand gesperrt. Das Kahn und seine Bayernvorgesetzten das nicht akzeptieren können und gegen dieses Urteil vorgehen, ist verständlich und fast zwingend. Schließlich gilt der Bayern Torwart spätestens seit der WM 2002 (Wir erinnern uns: grandiose Turnierleistung bis zur 67. Minute des Finals) als unangreifbar. Aber auch vorher besaß Kahn in Deutschland Narrenfreiheit. Man denke nur an den Kung-Fu-Tritt gegen Dortmunds Chapuisat 1999, an den Wangenbiss gegen Heiko Herrlich im gleichen Spiel, den Genickgriff gegen Leverkusens Brdaric 2002, den Nasenbohrer der Saison 2004/2005 gegen Bremens Klose oder den Tritt gegen Aachens Rösler Anfang 2007. Jedes Mal kam Kahn ungeschoren davon. Dass er es trotzdem geschafft hat, dreimal in der Bundesliga vom Platz zu fliegen (März 1996 gegen 1860 nach Tritt gegen Bodden, Mai 1999 gegen Mönchengladbach wegen Ballwegschlagens, März 2001 in Rostock nach Handspiel), ist schon eine stramme Leistung. Und das er jetzt die Konsequenzen für sein Verhalten tragen muss, ist zwar die Ausnahme und für die Bayern sehr ungewohnt, aber ansonsten völlig legitim.
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