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Wettskandal vor Gericht

Letzten Freitag hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilungen der Schiedsrichter Robert Hoyzer und Dominik Marks, der Brüder Sapina und des Fußballers Steffen Karl bestätigt und das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen. Dass das Verschieben von Fußballspielen zusammen mit einer Wette auf den Ausgang völlig inakzeptabel ist und bestraft werden sollte, darüber bestand auch vorher kein Zweifel. Dennoch war das Urteil bis zuletzt offen und mit Spannung erwartet worden, weil Oberstaatsanwalt Hartmut Schneider für alle Beteiligten Freisprüche beantragt hat. Das deutsche Rechtssystem habe keine Mittel für eine Verurteilung.

Die Reaktion aus der DFB-Zentrale ließ natürlich nicht lange warten: "Ich frage mich schon: Was ist das nun für ein Signal?" erklärte DFB-Vorsitzender Theo Zwanziger wütend. "Was Hoyzer gemacht hat, ist aus sportgerichtlicher Sicht Manipulation und für mich ist es Betrug."

Und da ist man schon beim Kern des Problems. Es geht nicht darum, was Herr Zwanziger oder der Rest der Welt für Recht oder Unrecht hält. Es geht nur darum, was zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich unter Strafe gestellt war. So steht es im Grundgesetz, im Strafgesetzbuch und auch in der Menschenrechtskonvention.

Der Betrug ist ein äußerst komplizierter Straftatbestand. Zunächst erfordert er eine Täuschung. Diese haben die Gerichte darin gesehen, dass einer der Sapina-Brüder in eine Lottobude gegangen ist und einen Oddset-Schein abgegeben hat, auf dem er auf Spiele wettet, die später durch falsche Schiedsrichterentscheidungen manipuliert werden sollen. Nun ist das Abgeben eines Oddset-Scheins noch keinerlei Täuschung. Aus diesem Grund haben die Richter klargestellt, dass der Wettende bei Abschluss eines Wettvertrages stillschweigend erklärt, dass er die Spiele, auf die er gewettet hat, nicht manipuliert habe. Dies müsse schon deshalb angenommen werden, weil Oddset darauf angewiesen ist, dass der Vertragspartner keine Spielverschiebungen vornimmt.

Jetzt kann sich jeder Einzelne selbst fragen, ob er selbst bei Abgabe eines Wettscheins stillschweigend der Person in der Lottoannahmestelle erklärt, dass er keine Spiele verschoben habe oder nicht. Wenn er meint, es nicht zu tun, so muss er konsequenterweise auch für Hoyzer und Konsorten einen Freispruch fordern.

Der BGH hat sich bei seiner Urteilsfindung allerdings eher am Endergebnis als an juristischen Feinheiten orientiert. Dies ist insofern zu begrüßen, dass Wettmanipulationen ausdrücklich als strafbare Handlung gebrandmarkt werden. Dass man dafür andererseits eines der wichtigsten Prinzipien im Strafrecht aufs Ärgste strapaziert, ist weniger angenehm und aus rechtsstaatlicher Sicht nicht bedenkenfrei.